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Executive Board of the Institute

  • Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er bereitet die Sitzungen des Kuratoriums vor und führt dessen Beschlüsse aus. Der Stiftungsvorstand erledigt alle Angelegenheiten, die in der Stiftungssatzung nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen sind.
  • Der administrative Stiftungsvorstand ist der Beauftragte für den Haushalt.
  • Der Stiftungsvorstand gewährleistet die sachgerechte Mitwirkung aller im Bereich des Instituts tätigen wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter an Entscheidungen durch rechtzeitige und ausreichende Information aller Betroffenen und die regelmäßige gemeinsame Beratung über allgemeine Zielsetzung, Methoden und Durchführung von Forschungsvorhaben und Programmen. Zu diesem Zwecke können die wissenschaftlichen Mitarbeiter einen Ausschuß aus ihrer Mitte bilden, der die Interessen der Mitarbeiter beim Stiftungsvorstand vertritt.
  • Der Stiftungsvorstand berichtet dem Kuratorium zu jeder Sitzung schriftlich über die Tätigkeit und die Lage der Stiftung. Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Bei wichtigem Anlaß unterrichtet der Stiftungsvorstand den Vorsitzenden des Kuratoriums und seinen Stellvertreter unverzüglich.

 

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