Transparenzangaben nach dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA,Verordnung (EU) 2024/1083) dient dem Schutz der Freiheit, Unabhängigkeit und Transparenz der Medien in Europa.
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch, nachvollziehbar und benutzerfreundlich zu veröffentlichen.
Ziel ist es, transparent darzustellen, welche öffentlichen Mittel an die Anbieter von Mediendiensten oder Online-Plattformen fließen.
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen öffentliche Einrichtungen einmal jährlich folgende Informationen:
- Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige
- Empfänger oder Auftragnehmer: Verlag, Sender, Agentur oder Plattform
- Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro
- Zeitraum oder Jahr: Berichtsjahr der Maßnahme
Diese Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen laufen.
Werbeausgaben des AIP im Jahr 2025, veröffentlicht am 05.08.2026:
| Art der Maßnahme | Anbieter Mediendienst | Zeitraum | EUR (netto) |
|---|---|---|---|
| Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen | stepstone | 12/2025 | 747,06 |
| Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen | interamt | 02/2025-12/2025 | 663,87 |
| Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen | AAS Washington | 01/2025 | 295,82 |